Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Reisemobilen

Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines Reisemobiles Inhalt zwischen der [Cats& Dogs artgerecht reisen, Oliver Keßler & Frank Meßjetz GbR] – nachstehend „Vermieter“ genannt – und Ihnen – nachstehend „Mieter“ genannt, wirksam vereinbart.
 
Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch! Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und Vermieter vollständigauszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll.
 
 
1. Vertragsabschluss
Vertragsparteien dieses Mietvertrages sind die genannten Mieter und Vermieter.
 
 
2. Im Mietpreis enthaltene Leistungen
300 KM pro Miettag frei, Mehrkilometer werden mit € 0,30 je km berechnet – ab 14 Tage alle KM inklusive Haftpflichtversicherung als Selbstfahrervermietfahrzeug Vollkasko und Teilkasko mit € 1.000,00 Selbstbeteiligung im Schadensfall. Kraftstoff- und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.
 
 
3. In Servicepauschale € 149,00 enthalten
Chemikalien für die Toilette – Gasflaschen (eine volle) – Übergabe mit Einweisung und Rücknahme – Erstausstattung – Basispaket Hund- -Außenreinigung bei normaler Verschmutzung – Spezial Reisemobilschutzbrief (beinhaltet in Vollkasko)
 
 
4. Reservierung und Rücktritt – Zahlung, Ausfall
Reservierungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters verbindlich. Nach Erhalt der schriftlichen Reservierungsbestätigung istinnerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietbetrages, mindestens aber € 200,00 zu leisten. Erst nach Eingang der Anzahlung ist die Reservierung verbindlich, bei Nichteinhaltung der Frist ist der Vermieter nicht an die Reservierung gebunden. Der Mieter haftet mit seiner Unterschrift auf dem abgeschlossenen Mietvertrag. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist, ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden und der Mieter haftet in voller Höhe. Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, so sind folgende Stornokosten zu zahlen:
 
Bei Reiserücktritt/Umbuchung:
Bei Umbuchung jeglicher Art behalten wir uns das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 zu erheben
 
– Ein Stornokostenbetrag in Höhe der Anzahlung wird einbehalten , höchstens aber € 300,00
– Von 50 Tage bis 43 Tage vor Mietbeginn 30 % des Gesamtmietbetrages
– Von 42 bis 14 Tage vor Mietbeginn 60 % des Gesamtmietbetrages
– Ab 13 Tage vor Mietbeginn 90 % des Gesamtmietpreises
– Nichtabnahme des Reisemobiles gilt als Rücktritt Gegen die zustande kommenden Kosten im Falle eines Rücktritts, hat der Kunde die Möglichkeit eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.
 
 
5.Kaution
Der Mieter hinterlegt bei der Fahrzeugübergabe eine Kaution von € 1.000,00 in bar (nicht per EC Karte oder Kreditkarte) oder überweist diese bis zum Reisebeginn. Der Mieter erhält die Kaution nach einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges innerhalb von 10 Tagen per Überweisung zurück. Ansonsten wird die Kaution bis zur Abrechnung des vom Mieter zu verantwortenden Schadens einbehalten.
 
 
6. Fahrzeugübergabe und –rücknahme
Für Übergabe und Rücknahme ist die Anschrift des Vermieters maßgeblich. Das Fahrzeug wird am 1. Miettag um 7:00 Uhr übernommen und muss am letzten Miettag zwischen 18:30 und 19:00 Uhr zurückgebracht werden. Je 30 Minuten Verspätung berechnen wir dem Mieter € 30,00 . Die Rückgabe an Sonn- und Feiertagen ist in der Regel nicht möglich. Kann das Fahrzeug zum vereinbarten Termin nicht übernommen werden, so ist der Vermieter hiervon umgehend zu unterrichten. Der Mieter haftet, für den entstandenen Schaden, der sich aus der Verspätung ergibt. Zusätzlich wird eine Strafe für jeden angefangen Verspätungstag in Höhe des doppelten Tagesmietpreises berechnet.
 
 
7. Zustand und Ordnung des Fahrzeuges
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter ein innen und außen gesäubertes Fahrzeug zu übergeben. Die Toilettenbox ist bei Übergabe vom Vermieter mit Wasser und Chemie gefüllt. Der Mieter verpflichtet sich, bei Rückgabe Bad und Toilette feucht gereinigt zu haben, die Schränke, sowie den Kühlschrank und den Boden feucht zu reinigen. Der Abwassertrank und Toilettenbox ist vom Mieter vor Rückgabe zu entleeren. Der Kraftstofftank wird am Abreisetag vom Vermieter mit einer vollen Tankfüllung betankt, ebenso gibt der Mieter das Fahrzeug mit einer solchen Befüllung zurück. Dem Mieter wird bei der Übergabe vom Vermieter, die Funktion der Markise (bei Regen nicht ausfahren) und des Fahrradträgers, sofern vorhanden, erklärt. Außerdem werden dem Mieter alle elektrischen Geräte gezeigt und erklärt. Der Mieter bestätigt dieses mit Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug in vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter kann Ansprüche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die solche Ansprüche begründenden Mängel nicht im Übergabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind.
 
 
8. Bei Missachtung, der Verpflichtungen des Mieters entstehen folgende Gebühren
WC nicht im sauberen und hygienischen Zustand € 90,00 
Nichtleerung der Toilettenbox u. leeren des Abwassertanks € 250,00 
Fahrzeug nicht voll getankt € 30,00 zzgl Tankfüllung
 
Eine Nachreinigung vor Ort, ist nicht möglich, es sind direkt, die oben genannten Preise zu zahlen.
 
8.1. Endreinigung
Die Endreinigung wird vom Vermieter übernommen und mit € 89,00 in Rechnung gestellt.
 
 
9. Berechtigte Fahrer
Mindestalter des Mieters ist 21 Jahre und seit 1 Jahr in Besitz des Führerscheins Klasse B. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder einer angegebenen Person im Vertrag gesteuert werden. Der Mieter trägt hierfür die volle Verantwortung und Haftung. Der Führerschein muss vor Reiseantritt vorgelegt werden.
 
 
10. Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, nach jedem Tanken, den Ölstand, Wasserstand und Reifendruck zu prüfen. Bei Fahrzeugen mit Add Blue muss auch dies bei Anzeige nachgefüllt werden. Wegen der ungewöhnlichen Größe des Fahrzeuges herrscht für den Mieter besondere Achtsamkeit. Der Mieter ist verpflichtet, den Schaden am Mobil so gering wie möglich zu halten oder gar zu vermeiden. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts und der gesetzlichen vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten obliegt dem Mieter.
 
 
11. Auslandsfahrten
Es sind alle Fahrten in europäische Länder erlaubt, die von der Vollkaskoversicherung genehmigt sind. Diese kann man dem grünen Versicherungsschein entnehmen. Reisen in außereuropäische Länder, die nicht in den Versicherungsschutz fallen, bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Für Schäden, die außerhalb des Versicherungsschutzes entstehen haftet der Mieter in voller Höhe.
 
 
12. Haftung, Vollkaskoschutz
Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Zwischen den Vertragsparteien ist Haftungsfreistellung im Umfang einer Kfz-Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von € 1.000,00 (Teilkasko) / € 1.000,00 (Vollkasko) je Schadensfall vereinbart. Im Umfang dieser Haftungsfreistellung haftet der Mieter für Schäden nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben. Der Mieter haftet gleichfalls für Schäden dann, wenn er
 
1. die Schadensanzeige entgegen der Verpflichtung des Mieters gem. Ziffer 14 nicht fristgemäß oder nicht vollständig oder mit falschen Angaben an den Vermieter übergibt.
2. oder seine Erfüllungsgehilfen Unfallflucht begangen, bei einem Unfall auf die Heranziehung der Polizei verzichtet oder falsche Angaben zum Unfallhergang gemacht haben, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Vermieters an der Feststellung des Schadens beeinträchtigt wurden bzw. hat. Die Haftungsfreistellung bezieht sich nicht auf den vereinbarten Selbstbehalt. Sie gilt nur für den Mietzeitraum. Für Verkehrs- und Ordnungsvergehen des Mieters und seiner Erfüllungsgehilfen haften diese selbst. Treffen den Vermieter Kosten und Gebühren wird er freigestellt. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Eine vereinbarte Haftungsfreistellung gem. Ziffer 12 bezieht sich auf Schäden dieser Art nicht. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung bzw. Ausrüstungsgegenstände oder das Befahren von unwegsamen Geländer oder nicht öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen zurückzuführen sind. Die Regelungen gelten neben dem Mieter auch für den berechtigten Fahrer. Für den unberechtigten Nutzer des Fahrzeugs gilt die vertragliche Haftungsfreistellung nicht.
 
 
13. Mitnahme von Tieren
Hunde sind in den Fahrzeugen ausdrücklich erlaubt und erwünscht. Bedingung für die Mitnahme der Hunde, ist die Vorlage einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung. Weiterhin muss eine Bestätigung vom Tierarzt vorliegen, die bescheinigt, dass das Tier frei von Parasiten ist. Diese Bescheinigung darf nicht älter als eine Woche sein. Die Mitnahme anderer Haustiere bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Schäden, die in oder am Fahrzeug vom Tier verursacht wurden, gehen in voller Höhe zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist selbst für die Sicherung des Hundes während der Fahrt verantwortlich. Der Vermieter stellt alle nötigen Vorkehrungen im Fahrzeug zur Verfügung, den Hund während der Fahrt vorschriftsmässig sichern zu können. Das im Fahrzeug befindliche Basispaket für Hunde verbleibt nach Reiseende beim Vermieter.
 
Zum Basispaket gehören pro Hund:
– 2 Näpfe
– 1 Schlafmatte
– 1 erste Hilfe Set
– 1 Spielseil
– 1 Schleppleine
– 2 Handtücher
– 1 Rampe
– Leckerlis
– Kotbeutel
 
 
14. Untersagte Nutzung
Dem Mieter ist es untersagt das Fahrzeug wie folgt zu verwenden:
– zur Weitervermietung, Überlassung an Personen, die nicht im Mietvertrag stehen, zu unsittlichen Zwecken
– zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen
– zur Teilnahme an Festivals und Großveranstaltungen
– zur entgeltlichen Personenbeförderung
– zur Beförderung von explosiver, giftiger, radioaktiver oder sonstigen gefährlichen Stoffen
– es darf im Fahrzeug nicht gebraten oder gegrillt werden
– es darf im Fahrzeug nicht geraucht werden
– das Fahrzeug darf nicht überladen werden
– fahren unter Alkoholeinfluss, unter Einfluss von Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
 
 
15. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Beschädigung, Zerstörung und Verlust der Mietsache, sofern dem Vermieter nicht von dritter Seite Ersatz geleistet wird. Für die Schäden am Mobil werden bei Inanspruchnahme der Vollkasko sowie der Teilkasko € 1.000 einbehalten. Der Mieter haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, Missachtung maximaler Durchfahrthöhen- und – breiten, zurücksetzen des Mobils, im Besonderen aber bei falscher Betankung des Kraftstoffes, oder Tankens von Diesel im Frischwassertank. Ebenfalls haftet der Mieter voll, wenn er Unfallflucht begangen hat, oder der Schaden dadurch entsteht, dass eine nichtberechtigte Person das Fahrzeug zu verbotenen Zwecken nutzt, oder unsachgemäß behandelt. Der Mieter haftet auch für Schadensnebenkosten, insbesondere Abschleppkosten, Kosten der Ersatzbeschaffung wie Ausgleich der Wertminderung. Ebenso wird in diesem Fall der Mietausfall berechnet, wegen entsprechender Reparatur. Kommt es zu einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Gegnerische Ansprüche dürfen weder mündlich noch schriftlich anerkannt werden. Er ist weiter verpflichtet, den Schaden dem Vermieter unverzüglich vorab anzuzeigen. Ferner hat er unverzüglich, unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Unfallberichtes, der in allen Punkten sorgfältig auszufüllen ist, den Vermieter vollständig zu informieren, so dass der Vermieter seiner Anzeigepflicht gegenüber dem Versicherer sofort nachkommen kann.
 
 
16. Haftung des Vermieters
Die Haftung für Schäden, die durch Verschleiß des Mobiles entstehen, ist auf Material und Montagekosten beschränkt. Ein Ersatz für vertane Urlaubszeit oder ähnliches entfällt. Ebenso wie eine Haftung für Mängelfolgeschaden. Ein Schadensersatz ist darüber hinaus für solche Verschleißschäden ausgeschlossen, die der Mieter durch unsachgemäße Behandlung verursacht hat. Wir behalten uns vor, beim Ausfall des gemieteten Fahrzeuges, Ihnen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
 
Nicht Gegenstand der vertraglichen Leistung sind Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen. Wir schulden keine Reiseleistungen im Sinne der §§ 651 a-m BGB, d ie auf die mit uns abgeschlossenen Mietverträge keine Anwendung finden.
 
 
17. Speicherung der persönlichen Daten
Der Mieter ist einverstanden, dass der Vermieter seine persönliche Daten zu Verwaltungszwecken speichert. Der Vermieter darf diese Daten an Dritte nur dann weitergeben, wenn diese Vermietzwecken dienen, oder das Fahrzeug 24 Stunden nach Ablauf der Mietzeit nicht zurückgebracht wurde. Ebenso wenn Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vor liegen oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen. Sowohl der Vermieter, als auch besonders der Mieter , haben sich an diese AGB zu halten und diese zur Kenntnis zu nehmen. Sie sind Hauptbestandteil der Vermietung.
 
 
18 . Gerichtsstand und Gültigkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oldenburg (Oldb.)
 
 
Stand der AGB 05/2021
 

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