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Unser Artgerechter Teilintegrierter

Optimal für bis zu 3 Personen inklusive reichlich Platz für euren Hund!

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Startseite » Wohnmobile » Teilintegriert

Unser Wohnmobil für euer Hund und Euch!

Unser Teilintegriertes Wohnmobil ist für bis zu 4 Personen geeignet. Hunde haben viel Platz um mit euch den Urlaub zu genießen. Damit sie während der Fahrt nicht von euch getrennt sind, sind unsere Fahrzeuge so konzipiert, dass die Vierbeiner immer Sicht auf euch haben. Je nach Wohnmobil ist es möglich den Hund direkt gesichert hinter der Fahrerkabine zu platzieren.
 
Damit es euch als Team an nichts mangelt, sind die Fahrzeuge mit allem nötigen ausgestattet. Ihr müsst nur noch eure persönlichen Dinge einladen…..ab geht’s in den Urlaub….dem guten Wetter hinterher.

Ausstattung

Die Küche enthält alles was der Mensch braucht. Von Kaffeebecher über Messer, Gabel,Brettchen…bis hin zu Töpfen…..
 
Tisch und 2-4 Stühle sind natürlich auch an Bord. So könnt ihr es euch auch draußen bequem machen.
 
Für die Hunde ist eine Vielzahl an Dingen inklusive:
Es wird eine Rampe zur Verfügung gestellt, Näpfe, eine Schleppleine, ein Notfallset, eine Decke, Handtücher uvm.
 
Futter ( TK Barf, hochwertiges Dosenfutter und Trockenbarf) und Leckerlis bekommt ihr vergünstigt im dazugehörigen Futterlädchen.
 

Preise

  • Nebensaison 139 €
  • Hauptsaison 149 €

    04.05- 12.05.24, 18.05.- 26.05.24, 22.06.- 21.08.24

  • Kaution 1000 €

    Bar bei Abholung

  • Servicepauschale 159 €
  • Mindestmietdauer 7 Tage

    Kürzer nach Absprache möglich.

Servicepauschale

Die Servicepauschale fällt einmalig pro Vermietung an und beinhaltet Service, Nutzung und Leihgabe von:

Chemikalien für die Toilette – Gasflaschen (eine volle) – Übergabe mit Einweisung und Rücknahme – Erstausstattung – Basispaket Hund – Spezial Reisemobilschutzbrief (beinhaltet in Vollkasko)

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Zubuchbare Optionen

Hundefutterpaket

– hochwertiges Tierfutter (TK-Barf), Kauartikel, Leckerlies.

– je nach Wunsch und Umfang stellen wir Ihnen hier gerne etwas zusammen.

– Preis auf Anfrage.

Alternativ können Sie sich vor Ort selbst selbst ein entsprechendes Futterpaket zusammenstellen.

Versicherungen

Wir empfehlen den Abschluss einer Urlaub-Schutz-Versicherung inkl.

– Kautions-Versicherung
– Rücktrittskosten-Versicherung
– Inhalts-Versicherung
– Mietausfall-Versicherung

Sprechen Sie uns einfach an.

Flyer zum Download

Bildergalerie

Mieterinformationen

Im Mietpreis enthaltene Leistungen

300 KM pro Miettag frei, Mehrkilometer werden mit € 0,30 je km berechnet – ab 14 Tage alle KM inklusive, Haftpflichtversicherung als Selbstfahrer- Vermietfahrzeug Vollkasko und Teilkasko mit € 1.000,00 Selbstbeteiligung je Schadensfall.

Kraftstoff- und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.

Reservierung & Rücktritt (Zahlung, Ausfall)

Reservierungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters verbindlich. Nach Erhalt
der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietbetrages, mindestens aber € 200,00 zu leisten. Erst nach Eingang der Anzahlung ist die Reservierung verbindlich, bei Nichteinhaltung der Frist ist der Vermieter nicht an die Reservierung gebunden. Der Mieter haftet mit seiner Unterschrift auf dem abgeschlossenen Mietvertrag.

Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist, ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden und der Mieter haftet in
voller Höhe. Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, so sind folgende Stornokosten zu zahlen:

Bei Reiserücktritt/Umbuchung:
Bei Umbuchung jeglicher Art behalten wir uns das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von € 50,00 zu erheben

– Ein Stornokostenbetrag in Höhe der Anzahlung wird einbehalten , mindestens aber € 200,00

– Von 50 Tage bis 43 Tage vor Mietbeginn 30 % des Gesamtmietbetrages

– Von 42 bis 14 Tage vor Mietbeginn 60 % des Gesamtmietbetrages

– Ab 13 Tage vor Mietbeginn 90 % des Gesamtmietpreises

– Nichtabnahme des Reisemobiles gilt als Rücktritt
Gegen die zustande kommenden Kosten im Falle eines Rücktritts, hat der Kunde die Möglichkeit
eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Auslandsfahrten

Es sind alle Fahrten in europäische Länder erlaubt, die von der Vollkaskoversicherung genehmigt
sind. Diese kann man dem grünen Versicherungsschein entnehmen. Reisen in außereuropäische
Länder, die nicht in den Versicherungsschutz fallen, bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des
Vermieters. Für Schäden, die außerhalb des Versicherungsschutzes entstehen haftet der Mieter in
voller Höhe.

Fahrzeugübergabe & Rücknahme

Für Übergabe und Rücknahme ist die Anschrift des Vermieters maßgeblich. Das Fahrzeug wird am
1. Miettag um 7 Uhr übernommen und muss am letzten Miettag um 18:30 Uhr zurückgebracht werden. Je 30 Minuten Verspätung berechnen wir dem Mieter € 30,00.

Die Rückgabe an Sonn- und Feiertagen ist in der Regel nicht möglich. Kann das Fahrzeug zum vereinbarten Termin nicht übernommen werden, so ist der Vermieter hiervon umgehend zu unterrichten.

Der Mieter haftet, für den entstandenen Schaden, der sich aus der Verspätung ergibt. Zusätzlich wird eine Strafe für jeden angefangen Verspätungstag in Höhe des doppelten Tagesmietpreises berechnet.

Zustand und Ordnung des Fahrzeugs

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter ein innen und außen gesäubertes Fahrzeug zu übergeben. Die Toilettenbox ist bei Übergabe vom Vermieter mit Wasser und Chemie gefüllt. Der Mieter verpflichtet sich, bei Rückgabe des Fahrzeugs, Bad und Toilette feucht gereinigt zu haben. Der Abwassertrank und Toilettenbox ist vom Mieter vor Rückgabe zu entleeren. Der Kraftstofftank wird
am Abreisetag vom Vermieter mit einer vollen Tankfüllung betankt, ebenso gibt der Mieter das
Fahrzeug mit einer solchen Befüllung zurück.

Dem Mieter wird bei der Übergabe vom Vermieter, die Funktion der Markise (bei Regen nicht
ausfahren) und des Fahrradträgers, sofern vorhanden, erklärt. Außerdem werden dem Mieter alle elektrischen Geräte gezeigt und erklärt. Der Mieter bestätigt dieses mit Unterschrift auf dem
Übergabeprotokoll.

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug in vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Nach
Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter kann Ansprüche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die solche Ansprüche begründenden Mängel nicht im Übergabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind.

Kosten bei Missachtung

Bad und WC nicht im sauberen und hygienischen Zustand € 90,00
Nichtleerung der Toilettenbox u. leeren des Abwassertanks € 150,00
Fahrzeug nicht vollgetankt € 30,00 zzgl. Tankfüllung
Eine Nachreinigung vor Ort, ist nicht möglich, es sind direkt, die oben genannten Preise zu zahlen.

Berechtigte Fahrer

Mindestalter des Mieters ist 21 Jahre und seit 1 Jahr in Besitz des Führerscheins Klasse B. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder einer angegebenen Person im Vertrag gesteuert werden. Der Mieter trägt hierfür die volle Verantwortung und Haftung. Der Führerschein muss vor Reiseantritt vorgelegt werden.

Kaution

Der Mieter hinterlegt bei der Fahrzeugübergabe eine Kaution von € 1.000,00 in bar. Der Mieter erhält die Kaution nach einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges in bar zurück. Ansonsten wird die Kaution bis zur Abrechnung des vom Mieter zu verantwortenden Schadens einbehalten.

Haftung & Vollkaskoschutz

Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Zwischen den Vertragsparteien ist Haftungsfreistellung im Umfang einer Kfz-Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von € 1.000,00 (Teilkasko) / € 1.000,00 (Vollkasko) je Schadensfall vereinbart. Im Umfang dieser Haftungsfreistellung haftet der Mieter für Schäden nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben. Der Mieter haftet gleichfalls für Schäden dann, wenn er

1. die Schadensanzeige entgegen der Verpflichtung des Mieters gem. Ziffer 14 nicht fristgemäß oder nicht vollständig oder mit falschen Angaben an den Vermieter übergibt.

2. oder seine Erfüllungsgehilfen Unfallflucht begangen, bei einem Unfall auf die Heranziehung der
Polizei verzichtet oder falsche Angaben zum Unfallhergang gemacht haben, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Vermieters an der Feststellung des Schadens beeinträchtigt wurden bzw. hat.

Die Haftungsfreistellung bezieht sich nicht auf den vereinbarten Selbstbehalt. Sie gilt nur für den
Mietzeitraum. Für Verkehrs- und Ordnungsvergehen des Mieters und seiner Erfüllungsgehilfen
haften diese selbst. Treffen den Vermieter Kosten und Gebühren wird er freigestellt. Brems-,
Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Eine vereinbarte Haftungsfreistellung
gem. Ziffer 12 bezieht sich auf Schäden dieser Art nicht. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung bzw. Ausrüstungsgegenstände oder das Befahren von unwegsamen Gelände oder nicht öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen zurückzuführen sind. Die Regelungen gelten neben dem Mieter auch für den berechtigten Fahrer. Für den unberechtigten Nutzer des Fahrzeugs gilt die vertragliche Haftungsfreistellung nicht.

Untersagte Nutzung

Dem Mieter ist es untersagt das Fahrzeug wie folgt zu verwenden:

– zur Weitervermietung, Überlassung an Personen, die nicht im Mietvertrag stehen, zu unsittlichen Zwecken

– zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen

– zur Teilnahme an Festivals und Großveranstaltungen

– zur entgeltlichen Personenbeförderung

– zur Beförderung von explosiver, giftiger, radioaktiver oder sonstigen gefährlichen Stoffen

– es darf im Fahrzeug nicht gebraten oder gegrillt werden

– es darf im Fahrzeug nicht geraucht werden

– das Fahrzeug darf nicht überladen werden

– fahren unter Alkoholeinfluss, unter Einfluss von Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Mitnahme von Tieren

Hunde sind in den Fahrzeugen ausdrücklich erlaubt und erwünscht. Bedingung für die Mitnahme der Hunde, ist die Vorlage einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung. Weiterhin muss eine
Bestätigung vom Tierarzt vorliegen, die bescheinigt, dass das Tier frei von Parasiten ist. Diese Bescheinigung darf nicht älter als eine Woche sein. Die Mitnahme anderer Haustiere bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Schäden, die in oder am Fahrzeug vom Tier verursacht wurden, gehen in voller Höhe zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist selbst für die Sicherung des Hundes während der Fahrt verantwortlich. Der Vermieter stellt alle nötigen Vorkehrungen im Fahrzeug zur Verfügung, den Hund während der Fahrt vorschriftsmäßig sichern zu können. Das im Fahrzeug befindliche Basispaket für Hunde verbleibt nach Reiseende beim Vermieter.

Zum Basispaket gehören pro Hund:
– 2 Näpfe – 1 Schlafmatte – 1 erste Hilfe Set – 1 Spielseil – 1 Schleppleine – 2 Handtücher – 1
Rampe – Leckerlis – Kotbeutel

Wo findest Du uns?

Cats & Dogs – Artgerecht reisen
Eisenstraße 4
26215 Wiefelstede

Tel:
Mobil: 0176 - 7061 4682
E-Mail: info@artgerecht-reisen.de
Web: www.artgerecht-reisen.de

Unsere Öffnungszeiten

Montag: 10 - 13 Uhr / 15 - 18 Uhr
Dienstag: 10 - 13 Uhr / 15 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 10 - 13 Uhr / 15 - 18 Uhr
Freitag: 10 - 13 Uhr / 15 - 18 Uhr
Samstag: 10 - 13 Uhr
Sonntag: geschlossen

Rechtliches

AGB

Impressum

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